Münzfuß

Münzfuß

Münzfuß, gesetzliche Bestimmung über Gewicht und Feingehalt der Münzen, insbes. Angabe, wie viel Münzeinheiten aus der Gewichtseinheit (in Deutschland bis 1857 die Kölnische Mark, seit 1857 das Pfund zu 500 g) Feingold oder Feinsilber hergestellt werden sollen. Ältere deutsche M.: der Zinnaische (1667 in Zinna zwischen Brandenburg und Sachsen verabredet, 101/2 Rtlr. aus der Mark Silber), der Leipziger (1690; 12 Rtlr. aus der Mark Silber), der preußische oder Graumannsche von 1750 (14 Tlr. aus der Mark), der Konventions- oder 20-Guldenfuß, 1748 in Österreich, seit 1753 in Bayern, Sachsen etc. eingeführt (20 Fl. oder 131/3 Rtlr. aus der Mark), der 24-Guldenfuß, seit 1754 in Bayern, dann in fast ganz Süddeutschland eingeführt (unterschied sich von den vorigen dadurch, daß dessen Kurantmünzen, die man nach dem 20-Guldenfuße weiter prägte, eine um 1/5 höhere Geltung als ihr Nennwert erhielten), 1837 in den 241/2 - Guldenfuß oder die süddeutsche Währung umgewandelt (der süddeutsche Gulden = 171/2 Silbergr. preußisch, 241/2 = 14 Tlr.). Seit 1857 galt für Norddeutschland der 30-Talerfuß, für Österreich der 45-Guldenfuß, für Süddeutschland der 521/2-Guldenfuß, wodurch das Münzwesen Deutschlands nur unbedeutend verändert wurde. Seit Einführung der neuen Markrechnung in Deutschland werden aus einem Pfund Feingold 1395 M geprägt, seit Einführung der Kronenrechnung in Österreich-Ungarn 3280 Kronen aus einem Kilogramm feinen Goldes. Nach dem Lübischen M. wurden 34 (seit 1856: 35) Kurantmark oder 111/3 Tlr., nach dem Schleswig-holsteinschen 3411/16 Mark, nach dem Hamburger Bankfuß 272/3 Bankmark aus der Mark fein Silber geprägt. (S. Banko.)


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Münzfuß — (Valor monetae internus), die gesetzliche Bestimmung des Schrots (Gewichts) u. Korns (Feingehalts) der Münzen eines Landes. Ein schwerer (hoher) M. unterscheidet sich von einem leichten dadurch, daß nach dem ersteren weniger Stücke von gleicher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzfuß — Münzfuß, allgemein das gesetzlich bestimmte Verhältnis zwischen dem Nennwerte der Geldrechnungseinheit eines Staates und der Gewichtseinheit des Edelmetalls in seinen Hauptmünzen, welche die Rechnungseinheit nicht immer vertreten; unmittelbar ist …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzfuß — Münzfuß, s. Münze …   Lexikon der gesamten Technik

  • Münzfuß — Der Münzfuß legt fest, welche Menge eines Edelmetalls in welcher Menge von Münzen eines bestimmten Nennwerts enthalten sein soll. Dabei muss die Münze nicht ausschließlich aus dem dem Münzfuß zugrunde gelegten Edelmetall bestehen. Meist war… …   Deutsch Wikipedia

  • Münzfuß — Mụ̈nz|fuß 〈m. 1u; unz.〉 Verhältnis zw. dem Geldwert u. dem Wert des Edelmetallgehalts von Münzen * * * Mụ̈nz|fuß, der: gesetzlich festgelegtes Verhältnis zwischen Gewicht u. Feingehalt bei Münzen. * * * Münzfuß,   Vorschrift über die Anzahl und… …   Universal-Lexikon

  • Münzfuß, der — Der Mǘnzfūß, des es, plur. die füße, die Einrichtung des innern Werthes und des Gehaltes der Münzen bey ihrer Ausprägung, das Verhältniß ihres innern Werthes gegen den äußern, im mittlern. Lat. Pes monetae, S. Fuß 2. 5) …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Münzfuß — Mụ̈nz|fuß (Verhältnis zwischen Gewicht und Feingehalt bei Münzen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zinnaischer Münzfuß — Zịnna|ischer Münzfuß,   der zwischen Kursachsen und Brandenburg 1667 im Kloster Zinna vereinbarte Münzfuß, dem sich 1668/70 auch Braunschweig Lüneburg anschloss. Der Zinnaische Münzfuß legte fest, dass aus der feinen Mark Silber z. B. an… …   Universal-Lexikon

  • Leipziger Münzfuß — Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silber (Taler )Münzen. Die Festlegung über den Edelmetallgehalt und das Gewicht von Münzen, wurde am 16. Januar 1690 in einem in Leipzig… …   Deutsch Wikipedia

  • Lübischer Münzfuß — Lübischer Münzfuß, s. Münzfuß …   Kleines Konversations-Lexikon

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